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Flaschen-TÜV

Auch Tauchflaschen unterliegen dem TÜV. Woran erkennt man, wann der nächste TÜV fällig ist und ob eine Flasche überhaupt noch TÜV hat? Generell gilt laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) unter § 15 (7) 2. Folgendes:

Prüfungen müssen für Flaschen für
"[...] 2. Atemschutzgeräte, die als Tauchgeräte verwendet werden, als
a) Festigkeitsprüfung spätestens alle fünf Jahre und als
b) äußere Prüfung, innere Prüfung und Gewichtsprüfung alle zweieinhalb Jahre von zugelassenen Überwachungsstellen [...]" (Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV, 27.9.2002)
durchgeführt werden.

Vorzeitige Prüfungen sind allerdings dann notwendig, wenn z.B. wenn die Möglichkeit besteht, dass Wasser eingedrungen sein könnte oder die Flasche vollständig leergeatmet wurde! Erkennen kann man die TÜV-Fristen an einem Stempel am oberen Ende der Flasche:

Auf diesem Stempel seht ihr Jahr / Monat des nächsten TÜV-Termins.

Diese Flasche war also regelmäßig alle 2,5 Jahre zum TÜV. Wichtig:

Mitunter können auch die  Angaben auf dem Stempel so vermerkt sein:

Monat / Jahr. Schaut euch daher immer die  voranstehenden TÜV-Daten an! 

Das zeigt euch, ob die Fristen eingehalten wurden.

Um euch das beruhigende Gefühl zu geben, dass auch eure Flaschen den

Sicherheitsstandards entsprechen, bieten wir folgende Leistungen an:

  1. Reinigung und Wartung vor der Prüfung
  2. Organisation der Prüfung
  3. Durchführung im Beisein eines anerkannten TÜV-Prüfers
  4. Trocknung nach der Wasserdruckprüfung
  5. gebrauchsfertige Übergabe

Für nähere Informationen stehen wir natürlich auch telefonisch oder persönlich zur Verfügung oder ihr schaut einfach mal hier.

 

 

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